Honorar

Die Honorarübersicht orientiert sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Abschnitt G, Psychotherapie.

Leistung GOÄ-Ziffer Faktor Betrag Anzahl
Verhaltenstherapeutische Einzelsitzung, 50min 870 2,9* 126,78 individuell

Weitere psychotherapeutische Leistungen

Erhebung der biographischen Anamnese 860 2,3 123,34 1x
Diagnostik mittels Testverfahren 857 1,8 12,17 Mehrmals im Verlauf möglich
Symptombezogene Untersuchung/psychischer Befund 5 2,3 10,73 Mehrmals im Verlauf möglich
Therapieanträge 85 2,3 67,03 je Arbeitsstunde
Therapieantrag Beihilfe 808 2,3 53,62 individuell

 

*Das Honorar für eine 50-minütige Sitzung Verhaltenstherapie richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GÖA), Abschnitt G, Psychotherapie (GOÄ-Ziffer 870; Steigerungsfaktor 2,9). Es besteht die Möglichkeit, dass der Kostenträger nicht die volle Gebühr erstattet, sondern z.B. nur bis zum 2,3-fachen Satz (€100,55.-) und Sie eine Zuzahlung leisten müssen.

Als Psychotherapeutin betreibe ich eine Bestellpraxis, in der mit längeren Terminvorläufen gearbeitet wird. Kurzfristig abgesagte Termine können in der Regel nicht neu vergeben werden. Für den Fall, dass reservierte Termine nicht wahrgenommen werden und der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann, ist der Klient/Patient nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 615 BGB, sog. Annahmeverzug) verpflichtet, der Therapeutin die hierdurch entfallende Vergütung zu ersetzen.

Wird eine vereinbarte Sitzung versäumt, ohne spätestens 48 Werktagsstunden zuvor abzusagen, so wird die Therapiestunde der Patientin bzw. dem Patienten in Höhe von 60% in Rechnung gestellt. Diese Kosten sind leider nicht erstattungsfähig und müssen vom Patienten selber getragen werden.

Bei Terminen nach 19 Uhr erhöht sich der Steigerungsfaktor auf das 3,5-fache.